© Freie Angler Köriser Hafen 1927 e.V.
Mindestmaße und Schonzeiten Fischart Mindestmaß Schonzeit
Aal
50cm
-
Aland
30cm
-
Äsche
30cm
01.12. - 31.05.
Bachforelle
30cm
16.10. - 15.04.
Bachneunauge
-
ganzjährig
Barbe
40cm
01.05. - 31.07.
Bitterling
-
ganzjährig
Flussneunauge
-
ganzjährig
Goldsteinbeißer
-
ganzjährig
Große Maräne
in Fließgewässern in stehenden Gewässern nach Besatz
- 30cm
ganzjährig 01.10. - 31.12.
Groppe
-
ganzjährig
Gründling
-
ganzjährig
Hasel
15cm
-
Hecht
soweit mit Fanggeräten der Erwerbsfischerei nachgestellt soweit mit der Handangel nachgestellt
45cm
4 aufeinanderfolgende Wochen nach Maßgabe der zeitlichen Festlegung im Hegeplan 01.02. - 31.03.
Karpfen
35cm
-
Kleine Maräne
15cm
-
Kleiner Stichling
-
ganzjährig
Lachs
- als Satzfisch eingebracht
- 15cm
ganzjährig 16.10. - 15.04.
Maifisch
-
ganzjährig
Meerforelle
- als Satzfisch eingebracht
- 60cm
ganzjährig 16.10. - 15.04.
Meerneunauge
-
ganzjährig
Moderlieschen
-
ganzjährig
Nase
-
ganzjährig
Nordseeschnäpel
-
ganzjährig
Quappe
30cm
-
Rapfen
40cm
01.04. - 30.06.
Schlammpeitzger
-
ganzjährig
Schleie
25cm
-
Schmerle
-
ganzjährig
Schneider
-
ganzjährig
Seeforelle
- als Satzfisch eingebracht
- 60cm
ganzjährig 16.10. - 15.04.
Steinbeißer
-
ganzjährig
Stör
alle Arten der Familie
-
ganzjährig
Weißflossengründling
-
ganzjährig
Zander
soweit mit Fanggeräten der Ererbsfischerei nachgestellt soweit mit der Handangel nachgestellt
45cm
4 aufeinanderfolgende Wochen nach Maßgabe der zeitlichen Festlegung im Hegeplan 01.04. - 31.05.
Zährte
-
ganzjährig
Ziege
-
ganzjährig
Zope
20cm
01.03. - 31.05.
Edelkrebs
-
ganzjährig
Abgeplattete Teichmuschel
-
ganzjährig
Flache Teichmuschel
-
ganzjährig
Gemeine Teichmuschel
-
ganzjährig
Große Flussmuschel
-
ganzjährig
Kleine Fluss- oder Bachmuschel
-
ganzjährig
Malermuschel
-
ganzjährig
FANGBEGRENZUNGEN JE KALENDERTAG - Gewässer, die die Abwanderung von Aalen zum Meer gestatten: 3 Stück, neues Mindestmaß 50 cm - Geschlossene Gewässer: 5 Stück 3 Stück Feinfisch gesamt - in dieser Menge jedoch nur 3 Stück Hecht, Zander, Karpfen / 2 Stück Rapfen / 1 Stück Bachforelle, Seeforelle, Äsche In Salmonidengewässern: 5 Stück Salmoniden, insgesamt pro Jahr 100 Stück WEITERE VERÄNDERUNGEN Es entfallen künftig die jetzt noch geltenden Schonzeiten bzw. Mindestmaße für folgende Fischarten: Bachsaibling, Döbel, Regenbogenforelle und Wels. Der Amerikanische Flusskrebs wird gestrichen und unterliegt dann keiner Mindestmaßregelung mehr. Für die genannten Arten wird aus unterschiedlichen Gründen kein erhöhter Schutzbedarf mehr gesehen.
Sie sind hier: Wissenswertes / FANGBESTIMMUNGEN
© Freie Angler Köriser Hafen 1927 e.V.
Mindestmaße und Schonzeiten Fischart Mindest- Schonzeit maß
Aal
50cm
-
Aland
30cm
-
Äsche
30cm
01.12. - 31.05.
Bachforelle
30cm
16.10. - 15.04.
Bachneunauge
-
ganzjährig
Barbe
40cm
01.05. - 31.07.
Bitterling
-
ganzjährig
Flussneunauge
-
ganzjährig
Goldsteinbeißer
-
ganzjährig
Große Maräne
in Fließgewässern in stehenden Gewässern nach Besatz
- 30cm
ganzjährig 01.10. - 31.12.
Groppe
-
ganzjährig
Gründling
-
ganzjährig
Hasel
15cm
-
Hecht
soweit mit Fanggeräten der Erwerbsfischerei nachgestellt soweit mit der Handangel nachgestellt
45cm
4 aufeinander- folgende Wochen nach Maßgabe der zeitlichen Festlegung im Hegeplan 01.02. - 31.03.
Karpfen
35cm
-
Kleine Maräne
15cm
-
Kleiner Stichling
-
ganzjährig
Lachs
- als Satzfisch eingebracht
- 15cm
ganzjährig 16.10. - 15.04.
Maifisch
-
ganzjährig
Meerforelle
- als Satzfisch eingebracht
- 60cm
ganzjährig 16.10. - 15.04.
Meerneunauge
-
ganzjährig
Moderlieschen
-
ganzjährig
Nase
-
ganzjährig
Nordseeschnäpel
-
ganzjährig
Quappe
30cm
-
Rapfen
40cm
01.04. - 30.06.
Schlammpeitzger
-
ganzjährig
Schleie
25cm
-
Schmerle
-
ganzjährig
Schneider
-
ganzjährig
Seeforelle
- als Satzfisch eingebracht
- 60cm
ganzjährig 16.10. - 15.04.
Steinbeißer
-
ganzjährig
Stör
alle Arten der Familie
-
ganzjährig
Weißflossen- gründling
-
ganzjährig
Zander
soweit mit Fanggeräten der Ererbsfischerei nachgestellt soweit mit der Handangel nachgestellt
45cm
4 aufeinander- folgende Wochen nach Maßgabe der zeitlichen Festlegung im Hegeplan 01.04. - 31.05.
Zährte
-
ganzjährig
Ziege
-
ganzjährig
Zope
20cm
01.03. - 31.05.
Edelkrebs
-
ganzjährig
Abgeplattete Teichmuschel
-
ganzjährig
Flache Teichmuschel
-
ganzjährig
Gemeine Teichmuschel
-
ganzjährig
Große Flussmuschel
-
ganzjährig
Kleine Fluss- oder Bachmuschel
-
ganzjährig
Malermuschel
-
ganzjährig
FANGBEGRENZUNGEN JE KALENDERTAG - Gewässer, die die Abwanderung von Aalen zum Meer gestatten: 3 Stück, neues Mindestmaß 50 cm - Geschlossene Gewässer: 5 Stück 3 Stück Feinfisch gesamt - in dieser Menge jedoch nur 3 Stück Hecht, Zander, Karpfen / 2 Stück Rapfen / 1 Stück Bachforelle, Seeforelle, Äsche In Salmonidengewässern: 5 Stück Salmoniden, insgesamt pro Jahr 100 Stück WEITERE VERÄNDERUNGEN Es entfallen künftig die jetzt noch geltenden Schonzeiten bzw. Mindestmaße für folgende Fischarten: Bachsaibling, Döbel, Regenbogenforelle und Wels. Der Amerikanische Flusskrebs wird gestrichen und unterliegt dann keiner Mindestmaßregelung mehr. Für die genannten Arten wird aus unterschiedlichen Gründen kein erhöhter Schutzbedarf mehr gesehen.
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